Betreff: Art.110 BV |
Von: Bank der Künste |
Datum: 03.12.2003 15:08 CET |
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch
Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern.
An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsvertrag hindern
und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht
Gebrauch macht.
(2) Die Bekämpfung von Schmutz und Schund
ist Aufgabe des Staates.
Da haben wirs
malwieder. Das gute alte Hintertürchen, es ist zwar sowieso nur
eingeschränkt gültig, denn schließlich gibt es ja
eine gesamtdeutsche Verfassung – pardon (das französische,
s'il vous pleît, ich hoffe, meiner Mutter beim Buchstabieren
richtig zugehört zu haben), das vorläufige Grundgesetz, das
nur auf die Wiederverein, ach nee, das ist ja aus der Präambel
gestrichen worden und durch sowas ähnliches wie "Blühende
Landschaften" ersetzt worden, selbverständlich ist auch der
Art. 146 (Geltungsdauer) etwas angepaßt worden, erlaubt es aber
meinermeinungnach immernoch, die gesamte freiheitlich-demokratische
Grundordnung mit einer simplen Postwurfsendung auszulöschen,
denn "Dieses Grundgesetz […] verliert seine Gültigkeit
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Volk in
freier Entscheidung beschlossen worden ist.", mei werden die
schauen, wenn ich denen die 45 000 000 mit "Ja"
bekreuzigten Antwortkärtchen bezüglich meiner Verfassung in
den "Bundestag" (dann "Adlerburg") werfe und als
erste Amtshandlung als Ehrenpräsident (übrigens
widerspreche ich auch der Lehrmeinung, daß der Bundespräsident
das Oberhaupt <pro forma> der Exekutive ist, denn er steht
offensichtlich als einziger über der Gewaltenteilung, auch wenn
das unsere Fachleute nicht wahrhaben wollen, weil ja in jedem Hand-
und Schulbuch zum Thema Staatslehre als erstes
Legislative-Exekutive-Judikative steht, und wenn die des sagen, dann
hat Spinat viel Eisen) aus dem internationalen Drogenabkommen
austrete und das zinsfreie Geldsystem einführe –, die –
das – das aber ähnlich macht, "Diese Rechte
[Meinungs- und Informationsfreiheit] finden [bei ihr – ihm –]
ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
persönlichen Ehre." (Art. 5 Abs. 2 GG). Ich bin mir jetzt
nicht sicher, ob die Vorschriften der allgemeinen Gesetze einzeln
gemeint oder die Vorschriften der allgemeinen Gesetze zum schutze der
Jugend sind, mal schauen, was mein Taschenkommentar dazu sagt…
Aha, der meint, dass die allgemeinen Gesetze solche sein müssen,
die nicht "eine bestimmte Meinung verhindern, sich auch nicht
gegen die Meinungsäußerung an sich richten, vielmehr dem
Schutze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte
Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen, dem Schutze eines
Gemeinschaftswertes, der gegenüber der Meinungsfreiheit vorrang
hat […]." Klingt eigentlich ganz einleuchtend, lässt
aber eindeutig zuviel Spielraum. Und was ist einglich, wenn wir mal
nicht die intellektuelle, menschenrechtliche Elite im BVerfG sitzen
haben? Die könnten nämlich einiges durcheinanderbringen. Ja
es sieht für mich teilweise so aus, als stehe und falle mit
ihnen das ganze System. Wir müssen tierisch aufpassen, daß
wir nicht woanders hinkommen, es sind nämlich nur einige kleine
Korrekturen nötig: "Jeder Bürger der Deutschen
Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser
Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu
äußern." (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Verfassung der
DDR).
Darum sollte es aber eigentlich garnicht
gehen, denn Schmutz und Schund gibt es ja auch noch in anderen
Sinnzusammenhängen. Manche Leute leiden diesertage unter
Rathausplatzangst (Santa Klaustrophobie), sie halten es nicht aus,
daß Kinder vor den Süßigkeitsständen brüllen,
Bürokräfte sich mittags mit Glühwein besaufen, alte
Leute schimpfen, Mäntel mit Senf bekleckert werden und
zwischenalldem ein paar Wahnsinnige Mütter ihre Kinder
gesellschaftsuntauglich machen, weil sie es nie wieder vergessen
werden können, wie um sie herum tausende Riesen standen, während
sie wehrlos von ihrer eigenen Mutter mit dem Kinderwagen in die
Kniekehle von einem nach dem anderen hineingerammt wurden, wobei Mami
sie darüberhinaus ihre erste und für lange Zeit noch
umfangreichste Lektion Schimpfwörter lehrte. Ich kann sie schon
in gewisser Hinsicht verstehen, obwohl ich im obenerwähnten
Trubel oft gerne dabei bin. Aber es hat schon was eigenartiges, sich
einen abzufrieren, anzusaufen und womöglich regnet es obendrein,
der Glühwein wird kalt, die Semmel is runtergefallen, weil sie
sich nach der Hälfte durch eine unsachgemäße,
genausowenig vorsichtige Bewegung in ihre Einzelteile zerlegt hat,
schon hat man mehr Werte am Schuh kleben, als man je freiwillig fürs
parken bezahlt hätte, ohne über das Glücksspiel mit
der Strafzettelwahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung der
Abwesenheitszeit, der Abgelegenheit des Platzes und des Egal- und
Wutkomplexes nachgedacht zu haben.
Aber es is halt einfach was
anderes als der Döner an der Ecke, was nicht heißen soll,
dass ich solches nicht am Weihnachtsmarkt haben will, es wäre
mal ganz interessant, wie man sich mit diesem Kulturschock fühlen
würde (Notiz: mit Döner über Christkindelsmarkt,
vielleicht etwas Zimt; Döner mit Senf). Man kann die unnütze
Fülle und Völle doch genießen, weil es gäbe
nichts einfacheres, als sich eine Bratwurstsemmel zu machen und sich
mit dieser und in voller Montur unter die kalte Dusche zu stellen. Es
ist wohl die Freude darüber, dass in Augsburg endlich einmal was
los ist. Die Kulturpallette war ein ganz guter Ansatz, das auch in
die leichter bekleidete Jahreszeit hinüberzuretten, aber da
fehlte die allumfassende, überreizende Bewirtung.
Und
vielleicht ein wenig Zimt.
psycho,
der noch überlegt, ob er seinen Adventskalender plündern
soll
p.s.: Nelken nicht
vergessen…
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