Betreff: Danke, Herr Rau

Von: BANKderKÜNSTE

Datum: Mon, 27 May 2002 13:43:12 +0200

An: bank_der_kuenste@domeus.de


[Anrede siehe Betreff]

 

Das war ja malwieder eine wichtige Meldung. Stand in der Zeitung, Sie werden die Entscheidung um das Zuwanderungsgesetz mit einer Erklärung verbinden, denn solch gewichtige Entscheidungen könnten nicht unkommentiert abgegeben werden.

Da fällt mir ja ein Stein vom Herzen! Dachte ich doch, Ihre Pressestelle hätte bereits folgendes für die Medien vorbereitet:

 

"

Er hat...

 

o  ...unterschrieben.

 

o  ...nicht unterschrieben.

 

Ihr Bundespräsidialamt

"

(zutreffendes angekreuzt)

 

Welch Glück! Jetzt werden wir doch noch erfahren haben, was Sie zu Ihrer Entscheidung bewogen haben wird. Zwar ist diese Meldung weiterhin ohne eine auch nur eine ansatzweise Zeitangabe. Das macht dasganze aber umso spannender. Und diese Situation hat ja durchaus was prickelndes ansich. Dieses fluffig-unbestimmte Gefühl von "eine Einigung wurde erzielt oder dochnicht", von "das Gesetz wurde verabschie- moment! -", von "das parlamentarische System funktioniert?".  Ich möchte sogar soweit gehen, daß aufdieseweise in unserem ach so demokratischen Deutschland ein kribbelnder Hauch von Anarchie weht.

Ist es Ihre Aufgabe über die verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu richten? Nein, das hatten wir schonmal. Höchstens zu kommentieren.

Doch muß man vorsichtig sein. Eben darum geht es ja nicht in dieser Sache. Es geht ja darum, ob dieses Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist. Rein technisch. Da sieht es vielleicht anders aus.

Nachdem das Gesetz durch die verschiedenen Instanzen gegangen ist, landet es schließlich bei Ihnen, wird unterschrieben, veröffentlicht, fertig.

Nun könnten Sie zwar sagen, im vorausgehenden Verfahren hätte etwas nicht gestimmt. Dann dürfte aber die Konsequenz nicht sein, daß Sie es nicht unterschreiben und damit das Gesetzgebungsverfahren beendet wäre. Zack, nächster Versuch! Sie müßten ja auf ihrem Schreibtisch ein neues Fach einrichten. Würde dieses Gesetz dann als "nicht gültig, da nicht unterschrieben" im Gesetzblatt verkündet werden müssen?

Die Konsequenz müßte eher sein, daß Sie es "zurückschicken". Falscher Empfänger. Sie hätten es nämlich in dem Falle garnicht kriegen dürfen.

Und eben daraus ziehe ich meinen Schluß: Es muß unterschrieben werden. Denn die Entscheidung, ob dies korrekt war, hat vor Ihnen bereits jemand gefällt und trägt dafür die Verantwortung: der Bundesratspräsident. Wenn er in seinem Hause so entscheidet, dann ist das so. Sie müssen davon ausgehen, wenn Sie es bekommen, daß es korrekt ablief. Dieselbe Verantwortung trüge der Bundestagspräsident gegenüber den Folgeinstanzen, nur scheinen in diesem Bereich die Gesetze nicht so unglücklich formuliert zu sein.

 

 

Ehrerbietigst

 

psycho

 

 

P.S.: Zur Abstimmung an sich, bleibt mir zu sagen: "Herr Präsident, Sie kennen meine Meinung."

    [siehe auch BaDeKy-Artikel "Zuwanderungsabstimmung", den entweder keiner verstanden hat, oder ich alle Zweifel beseitigt habe und alle meiner Meinung sind, oder alle wieder zu faul für eine Diskussion waren. BANK_der_KUENSTE@gmx.de]