Rückmeldung

Hiermit melde ich mich, vorerst und entschuldigend ob der langen Zwischenzeit, zurück, mit einem meiner langjährigen Paradethemen und ein zwei Links, die schon länger auf Veröffentlichung warten.
Fahrradwege. Heute, da ich mit dem Auto fuhr, war die Gelegenheit besonders günstig, sich eingehende Gedanken über Fahrradwege zu machen, denn wo, wenn nicht im Auto, hat man die Möglichkeit, sich gleichzeitig Gedanken zu machen, als auch am Verkehr aktiv teilzunehmen, als auch im Radio einen Beitrag über Stadt- und Verkehrsplanung zu hören. Richtig, auf dem Fahrrad. Trotzdem war ich im Auto. Und da ist mir mal wieder aufgefallen, wie scheiße doch Augsburgs Radwege sind.
Denn die Krux am ganzen ist, dass schlechte Radwege noch viel schlimmer sind als keine Radwege. Denn schlechte Radwege sind sowohl für den Fahrradfahrer nerviger und ärgerlicher, als auch im Bereich der Interaktion mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern einerseits durch die Entfernung des Radfahrers aus dem Gefahrenfokus für die anderen, andererseits für die ungerechtfertigte Einlullung in ein Gefühl einer – allerdings nicht vorhandenen – Steigerung der Sicherheit.
Das alles gilt insbesondere für diese merkwürdigen aufgemalten Fahrradwege am Straßenrand, die an sich ja der Inbegriff der Absurdität sind. Um Fahrradfahrer in den besonderen Fokus als Gefahrenherd im Autoverkehr zu bringen, entfernt man sie durch die Abteilung eben genau aus dieser Wahrnehmung und schafft damit gleichzeitig noch gern angenommene Kurzhaltezonen zum telefonieren oder warten auf bald freiwerdende reguläre Parkplätze. Für den Radler ist dann genau an diesen Hindernissen nur durch – eben umso unangebrachteres – Ausweichen auf die – zusätzlich verengten – Autospuren vorbeizukommen.
Studien hierzu lassen sich problemlos im Minutentakt in der Fuggerstraße anfertigen.
Beliebte frisch dramatisierte Gefahrenquellen ergeben sich durch diese Art der Fahrradwegführung auch praktischerweise und praktisch an jeder Kreuzung, weil der Radfahrer mit Geradeauswunsch wie selbstverständlich an den rechten Rand der Straße bzw. rechts neben der (scheinbar im Gedankengang der Vekehrsplaner) eigentlichen Straße (halt da wo die Autos fahren), sogar noch rechts neben die automobilen Rechtsabbieger. Dass Kollisionen hier vorprogrammiert sind, zeigt einfachste Geometrie, als auch der gesunde Menschenverstand und mich würde es wundern, wenn statistische Erhebungen nicht ein ähnliches Bild zeichnen würden.
Dem Radfahrer, gesetzlich als Geradeausfahrendem mit Vorrang gesegnet (also nicht durch seine bemitleidenswerte Eigenschaft als knautschzonbezogener Unterlegenheit), bleibt lediglich das Nachsehen, und zwar muss er denen nachsehen (und zwar sowohl moralisch als auch rein physisch), die ihm seinen Vorrang erstens entzogen haben und trotz seiner Anwesenheit zweitens eine Beinahekollision (manchmal auch ohne die hypothetische Komponente) verursachten, die im gezeichneten günstigen Falle allein durch den Radfahrer verhindert wird. Andere Präventionsmaßnahmen, Kollisionen zu verhindern, wie das im Autoverkehr so gut bewährte einordnen in die Spur mit der gewünschten Fahrtrichtung, als auch das Ausweichen auf den Fußweg, wo man sich im Kreuzungsbereich wieder in einen selbst für Autofahrer bekannten und somit besser beachteten Gefahrenbereich begibt (und auch vom simplen Standpunkt der Blickwinkelbetrachtung für Autofahrer günstiger liegt), bleiben dem Zweiradler dagegen nach der rechtlichen Konzeption seines Weges verwehrt.
Solch irre Blüten dieser modernen (da günstigsten) Lösung des Problems mit dem bösen unmotorisierten Straßenverkehrs, wie die plötzliche Auflösung des Radwegs im Bereich des Mädchengymnasiums, um eine (diesmal echte) Kurzhaltezone für geschockte Mütter (wer nicht sicher ist, ob dieses Adjektiv gerechtfertigt ist, beobachte die Szenerie einmal kurz vor oder nach der Schule und urteile erneut) und Busse zu schaffen, der überraschend endende Radweg für Rechtsabbieger von Fuggerstraßel richtung Grottenau, bei dem man sich weder ordentlich in den Straßenverkehr richtung Leonhardsberg noch (nichtmal das!) unordentlich auf die rechtsabbiegende Spur richtung Reutherplatz geführt fühlt und sich ein weiteres Mal in einer hypothetisch unausweichlichen Kollision wiederfindet, oder die baustellenbedingte fahrradtechnische Totalsperrung der Friedrich-Ebert-Straße (eine halbe Fahrspur fiel der Baustelle zum Opfer, als Konsequenz wurde der Fahrradweg auf beiden Seiten aufgehoben und der Radverkehr auf den damit in Summe eher sogar breiter gewordenen Autofahrspuren komplett untersagt), seien an dieser Stelle nicht erwähnt.
Es soll nur erkannt und dargestellt werden, dass diese Art Fahrradwegschaffung zwar im linearen Straßenverkehr eine gewisse Sicherheit suggeriert, aber genau an den verkehrsgefahrentechnischen Knackpunkten diesen Vorzug vermissen lässt, oft sogar die Situation verschlimmert und schrecklicherweise die Verkehrsplaner genau an diesen Stellen Klarheit vermissen lassen und diese gesteigerte Gefährdung bei gleichzeigiger Entrechtung (Spurwechsel, Linksabbiegen, gemeinsame Ampeln mit gemeinen Fußgängern und folglich viel längere und unsinnigere Rotzeiten) zu einem starken Unverständnispotential unter Radfahrern führt und der Zwang und die Bereitschaft, sich verkehrswidrig zu verhalten, steigt.
Und eben genau das darf nicht der Effekt sinnvoller Verkehrsplanung sein.
Bei Interesse (meinerseits oder der Leserschaft) werde ich mich beizeiten auch noch mit den anderen Fahrradwegskonstruktionen beschäftigen, momentan reicht meine Geduld nicht so weit.

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Kategorie: Allgemein, Linkisches 3 Kommentare »

3 Reaktionen zu “Rückmeldung”

  1. Tobias Wichtrey

    Beim Lesen dieses Textes sind mir zwei Dinge eingefallen. Leider keine Lösungen zum Problem der sicheren Verkehrsplanung, sondern ein weiteres Beispiel und eine mit einem Beispiel versehene Anmerkung.

    Zunächst zum Beispiel. Fährt man mit dem Rad vom Roten Tor zur City-Galerie, so muß man in der Forsterstraße (daß die Straße so heißt habe ich auch erst während der Rechercen zu diesem Kommentar gelernt) Seitenstraßen überqueren, so wie das bei dieser Art der Radwegsführung eben üblich ist, mitsamt der damit verbundenen Gefahren, die Herr Psycho bereits geschildert hat. Aber hier ist es anders. An einer Stelle (vielleicht sind es auch mehrere Seitenstraßen, wo dies so ist, ich weiß es gerade nicht sicher), da ist für die Radfahrer ein Vorfahrt-Achten-Schild aufgestellt. Grundsätzlich ist dies schon eine gute Idee, weil somit die Gefahr für die Radfahrer gemildert wird, von vorfahrtsmissachtenden Autofahrern angefahren zu werden — so scheint es zumindest. Diese Beschilderung birgt aber eine ganz eigene Gefahr: Diese ungewöhnliche Vorfahrtsregelung ist nämlich nur für die Radfahrer ersichtlich, höchstens noch für die Autofahrer, die aus der Seitenstraße auf die große Straße fahren wollen, keineswegs aber für Autofahrer, die in die Seitenstraße einbiegen wollen. Die nehmen natürlich an, dass die Radfahrer Vorfahrt hätten, und lassen sie, wie es sich gehört, vorbei; die Radfahrer aber halten sich an das Vorfahrt-Achten-Schild und warten, bis der Autofahrer durchgefahren ist. So entsteht ein Patt, das sich dadurch auflöst, dass beide fahren… Kawumms! Gut, ich gebe zu, das ist ein eher akademisches Problem, da weder Autofahrer noch Radfahrer sich gewöhnlich so verhalten, aber dennoch! Ich promovier doch nicht in der Mathematik, um dann realitätsnahe Probleme zu behandeln…

    Nun zur Anmerkung: Es gibt eine Situation, wo es Radfahrern erlaubt ist, sich vom Radweg auf die Straße einzuordnen. Also natürlich wenn der Radweg nicht befahrbar ist (wegen parkenden Autos, Glasscherben oder ähnlichem), aber ich meine etwas anderes: Wenn ich als Radfahrer abbiegen möchte, aber das abbiegen auf dem Radweg nicht vorgesehen ist, dann darf ich auf die Straße fahren und dort links abbiegen. Oft wird das verhindert, indem mehr oder minder künstlich das Abbiegen auf dem Radweg ermöglicht wird, nur um den Radweg auf der anderen Seite dann abrupt enden zu lassen. Fährt man aber z.B. den Leonhardsberg hinauf und will links in die Karolinenstraße abbiegen, so ist dies nicht auf dem Radweg möglich, da vom Hohen Weg in die Karolinenstraße kein Radweg führt. Hier darf und muss man also auf die Straße ausweichen.

    Tobi, der gerne sein Fahrradlicht reparieren würde, der auch weiß wie, der aber das dumme Gehäuse nicht aufkriegt

  2. psycho

    Große Freude über zeitnahes und hochwertiges Kommentieren. Danke! Auch für die hilfreichen Informationen, die genannte Vorfahrt-Achten-Stelle war mir so nicht bekannt, ähnliche Konstruktionen kenne ich von den B17-Ein-und-Ausfahrten an den Landstraßen, also beispielsweise zwischen Göggingen und Haunstetten und die paar weiter südlich auch. Allerdings finde ich es dort recht übersichtlich und sinnvoll gelöst, das hängt auch mit den Schlenkern, die alle Fahrspuren dort machen zusammen.
    Mir war das nicht ganz bewußt, dass man ausbrechen darf, wenn kein Linksabbiegen vorgesehen ist. Aber ich stimme Dir insofern zu, bzw. merke zusätzlich an, dass es ja meistens sowieso anders ist. Im wesentlichen wird von mir als Radler verlangt, vorher zu sehen, ob auf der anderen Straßenseite quer ein Fahrradweg verläuft, denn dann muss ich geradeaus und dann mit der nächsten Schaltphase richtung vorher links dann geradeaus. Das ist eine der genannten Ärgerlichkeiten.
    Noch kurz zu Deinem Licht, ich hab bei mir letztens eine Birne gewechselt. Frontlicht, Nabendynamo.
    Und ich musste das Licht ganz von der Halterung abschrauben, weil eine Plastiknase (wohl aus Diebstahlgründen) den Reflektorteil, der ansonsten Werkzeugfrei abzunehmen ist, entfernen zu können. Vielleicht hilft Dir das. Versuchs also nochmal mit einem 10er Maulschlüssel.

  3. Tobias Wichtrey

    Ja, an B17-Ein-und-Ausfahrten ist die Situation auch deutlich übersichtlicher.

    Die Information, dass man “ausbrechen” darf, wie du das nennst, habe ich im übrigen aus “Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer” von Dr. jur. R. Höcker (Ullstein 2008). Dort steht auf Seite 126, “wenn man links abbiegen möchte und ein Abbiegen vom Radweg aus an der nächsten Kreuzung durch die dortige Verkehrsführung nicht vorgesehen ist, darf man auf die Fahrbahn ausweichen”. Dort steht u.a. auch, dass man einen Radweg nur benutzen muss, wenn ein ordentliches Radweg-Schild (Zeichen 237, 240 oder 241 in der StVO) angebracht ist. Dies bringt mich zu deinem Kommentar auf meinen Kommentar, dass “von mir als Radler verlangt [werde], vorher zu sehen, ob auf der anderen Straßenseite quer ein Fahrradweg verläuft”. Diese und andere hellseherischen Fähigkeiten werden von Verkehrsteilnehmern ab und an erwartet. Ein weiteres Beispiel hierfür wäre folgende Situation: Eine Straße, in der man nur 30 fahren darf, was durch ein Tempo-30-Schild ausgewiesen ist. Nach dem Schild mündet eine Seitenstraße in unsere Straße. An dieser Einmündung ist aber kein weiteres das Tempo betreffende Schild angebracht. Biegt man nun von der Seitenstraße in die Hauptstraße, so ist nicht ersichtlich, dass dort eine Tempobegrenzung ist, weil das Schild ja hinter einem liegt. Dennoch gilt die Begrenzung und man muss sich daran halten. (Quelle: vermutlich eines der oben schon zitierten Lexika der Rechtsirrtümer)

    Mein Licht, zuletzt, ist ein batteriebetriebenes Licht zum Aufstecken. Darin ist nach einem Sturz eine Platine etwas verrückt, so dass ein Kurzschluss entsteht. Schiebt/biegt man die Platine etwas zurück (durch das Loch hindurch, wo man das Netzteil zum Laden ansteckt), so funktioniert das Licht wieder. Leider bleibt die Platine nicht in dieser Position. Und leider habe ich noch nicht herausgefunden, wie man das Gehäuse öffnet, ohne es zu zerstören… Ein 10er Maulschlüssel hilft hier vermutlich auch nicht.


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