Ach so!

Verfassungen ändern ist schwer und unbeliebt. Die Gefahr, dass dadurch nichts besser, aber alles schlimmer wird ist fast immer gegeben und die Angst davor verständlich. Man hat sich mit dem deutschen Grundgesetz viele Methoden überlegt, um die Grundrechte des Einzelnen und mal ganz grob ungenauisiert eine sinnvolle Balance aus Staat und Freiheit nicht nur festzuschreiben und zu postulieren, sondern auch tatsächlich umzusetzen.
Das ist der richtige Weg. Man bemerkt Tatsachen, die dem Geist der Verfassung zuwiderlaufen, bzw. einfach Sachen, die schieflaufen, muss dann diese beseitigen. Damit ist es aber nicht getan, denn im gleichen Zuge muss man versuchen, das Rahmensystem so zu ändern, dass solche Mißstände nicht wieder auftreten können.
Einfachheit ist dabei oberstes Gebot. Erstens, weil kompliziert schlicht und ergreifend kompliziert ist, zweitens, weil man mit einer einfachen Einrichtung meist mehr ähnliche Schieflagen abzudecken vermag, als mit etwas sehr detailiertem.
Zuletzt ein Beispiel: Mehrfach verdrehte Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern führen zu verschiedenen Lähmungsprozessen. Die Zuständigkeiten neu zu verteilen, wie beim letzten mal versucht, und gemeinsame und geteilte Zuständigkeiten beizubehalten, kann nicht zu einem echten Ergebnis führen, möglicherweise zwar zu einer Verbesserung, aber die ist nicht systematisch.
Auswege – alle argumentativ abzuwägen und auf Machbarkeit (systematische, nicht realpolitische) – wären, die gemischten Zuständigkeiten abzuschaffen, die Zeiten der Wahlkämpfe der Länder und des Bundes einzuschränken, indem Wahltermine koordiniert werden, die Verquickung der politischen Organisationen und politischen Personals in Bund und Länder außerhalb der institutionalisierten Wege einzuschränken.
Alles nicht leicht, aber leichter als alles.

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