Art. 64/1 GG

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Art. 64 Abs. 1 GG.
Bitte stören sie sich nicht daran, dass in diesem Zitat aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weder das Wort “Ministerpräsident der Freistaates Bayern” noch “Vorsitzender der CSU” vorkommt, denn andere stören sich auch nicht daran, dass sie auf Grundlage dieses veralteten, realitätsfremden Dokumentes regieren müssen.

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