Die Maxstraßenproblematik

19.3.9 23:12 Die Maxstraßenproblematik. Genauer, wie sieht das aus mit Festivitäten auf Augsburgs Prachtstraße und Anwohnern derselben.
Gemeinschaft fordert nach gemeinschafltlichen Veranstaltungen. Stadt ist institutionalisierte Gemeinschaft.
Andererseits sind natürlich Anwohner erstmal Privatpersonen. Deren Freiheitsrechte, namentlich hier erstmal Nachtruhe o.ä., sind grundsätzlich mal zu schützen.
Die zweite wichtige Sache ist eine Art Gewohnheitsrecht. Dabei ist in dieser Betrachtung erstmal unerheblich, ob es sich um verbrieftes oder tatsächliches handelt.
Die interessante Frage wäre jedenfalls die: wie lang gab es schon welche Festivitäten dort und wie lange wohnt schon welcher Anwohner dort.
Denn – das ist eben die Crux an dem ganzen – niemand würde mit Zugezogenen am Volksfestplatz, Theresienwiese o.ä., Mitleid haben, wenn sie zur Volksfestzeit Probleme mit ihrer – eng gefassten – Nachtruhe hätten. Es wäre demzufolge auf der Maxstraße erstmal zu prüfen, mit welchem Ausmaß an Störung sie zu rechnen gehabt hätten und in der Folge auch, ob vielleicht ihre Aufklärung vor Mietantritt nicht ausreichend gewesen sein mag.
Das würde das Problem dann schon in Richtung der Vermieter verschieben. Bei denen, den Grundeigentümern, müsste man dann wieder in Richtung Grundwert und -werterhaltung forschen.
Wäre dann die Aufklärung ausreichend und die Werterhaltung gegeben, evtl. trotzdem, wäre das Problem nicht mehr gegeben, da vorgeschoben.
Würde eine kleine Restgruppe verbleiben, die berechtigte Minderungsansprüche geltend machte, [Ende der Aufzeichnungen] könnte man sich dann seitens der Gemeinschaft um eine Kostenabwägung zwischen gesellschaftlichem Nutzen und Entschädigungsausmaß kümmern.
Zentraler Pfeiler ist eine transparente Aufklärung der Anwohner vor Mietantritt über den aktuellen regelmäßigen Belastungsgrad. Zweiter Pfeiler ist eine unkomplizierte und automatische Entschädigung für zusätzliche Belastungen oder in begründeten Ausnahmefällen, in denen die reguläre Belastung nicht erträglich oder hinnehmbar ist.
Das wichtigste ist aber, wie so oft, die Transparenz dieses Verfahrens und seiner Grundlagen. Denn nur aus Unvorhersehbarem resultiert Unvorhergesehenes.

Kategorie: Allgemein, Buch II 2 Kommentare »

2 Reaktionen zu “Die Maxstraßenproblematik”

  1. Tobias Wichtrey

    Naja, das würde aber nur das Symptom beheben (die Beschwerden der Anwohner) und nicht das Problem (Verunreinigung der Maxstraße durch späten Lärm, Müll und Körperausscheidungen). Mir fielen da ein paar Lösungen ein, die ich gerade für besser halte. Ob sie einer genaueren Betrachtung standhalten würden, mag ein anderer prüfen.

    a) Mehr öffentliche Toiletten, die auch nachts auf haben.
    b) Längere Sperrstunde.
    c) Polizei/Ordnungsdienstpräsenz.

  2. psycho

    Ok, das war allerdings ein Mißverständnis. Logischerweise muß die Allgemeinheit zuallererst Sorge tragen, dass das ganze so optimal wie nur möglich abläuft.
    Trotzdem muss die Betonung liegen auf “abläuft”. Und ich meine nicht Urin. Oder eben auch. Aber ich schweife ab.
    Ich fordere nur, zu unterscheiden, was zu erwarten und verschmerzen ist, und was unannehmbar. Unannehmbares gilt nicht als zu erwarten, auch wenn es das wäre.
    Keiner muss akzeptieren, dass ein Fest gemacht wird und alle die heimgehen ihm noch in seine Rosen pinkeln, nur weil die Veranstalter ignoriert haben, dass die Rosen direkt auf dem Heimweg von allen sind und ein imaginäres “Bitte hier urinieren”-Schild tragen. Dort ragt die Verantwortung des Veranstalters aus seinem Veranstaltungsort heraus (nämlich wenn etwas der Gäste in die Rosen eines Anwohners hineinragt).
    Das ist aber ein anderer Sachverhalt als der zumindest intentiös beschriebene. Mein Groll regt sich erst, wenn jemand akzeptable Gegebenheiten erst ignoriert (hier Mietantritt) und dann nicht akzeptiert (Klage). Wer von Kindergeschrei kotzen muss, darf nicht neben die Schule ziehen.
    Und wessen Lebensführung grundsätzlich langen tiefen abendlichen Schlaf an Wochenenden verlangt und auch sonst auf Störungen des Rhythmus’ allergisch reagiert, sollte nicht in die Maxstraße ziehen. Übrigens auch nicht an den Bahnhof, neben Krankenhäuser.
    Man muss diesen Leuten nicht mal absprechen, in die Stadt zu ziehen, denn es gibt Wohnlagen ähnlicher Zentralität aber anderer Charakteristik.
    Nur um solche Beliebigkeiten im Umgang mit der Gemeinschaft mithilfe vorgeschobener Freiheitsrechteinschränkungen drehte sich im Grundsatz meine Ausführung. Sie sollte eine Möglichkeit liefern, wie mit sowas umgegangen werden müsste. Zentraler Gedanke war dabei, mit berechtigten Einsprüchen möglichst kulant und intelligent umzugehen. So müsste man vielleicht dem anwohnenden, kurz vor seiner Abschlussprüfung stehenden Medizinstudenten seine Nachtruche mittels Logis in ruhigerer Lage sicherzustellen bereit sein. Möglicherweise könnte es auch sinnvoll sein, baulichen Lärmschutz zum Zwecke einer Vermeidung von extremen Grundstückswertverlusten (so diese drohen) zu fördern.
    Natürlich sind aber die “normalen” Sachen eigentlich am wichtigsten. Eine Lokalität die von so vielen und so merkwürdigen Gestalten besucht wird muss eben extrem häufig gesäubert werden und außerdem ausreichend präsent überwacht.


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