Wehrhaftigkeit

Unsere Demokratie hat ein Problem mit ihrer eigenen Konzeption, mit ihrer “Wehrhaftigkeit”. Mit Konsequenz. Ich mag nicht, dass der BVerfG-Präsident – wich ich meine – einfach so mal bemerkt, dass über eine Verfassungswidrigkeit der NPD noch nicht entschieden worden ist. Das darf im letzten Urteilsspruch gesagt worden sein, aber nicht einfach so. Sonst mißbraucht er seine Funktion. Er wird vom Richter zum – indirekten, anstiftenden, auffordernden – Kläger und wieder zum Richter in dieser Sache. Das widerspricht diversen zentralen juristischen Grundvoraussetzungen dieses Staates. Er darf das zwar als Privatperson sagen, sollte aber Veröffentlichung aufgrund seiner Bekanntheit – seiner Position wegen – strikt ablehnen und vermeiden. Desweiteren gefällt mir der Umgang mit den NPD-Abgeordneten nicht. Man kann nicht einfach die Immunität und Indemnität einschränken und aufheben, nur weils da so ein paar Rabauken und unverbesserliche gibt. Genau das muß unsere ach so starke Demokratie aushalten.
Und prinzipiell ist so ein vom Volk gewählter Nazi-Arsch, genau so ein – zumindest solange nichts rechtskräftiges – Herr Abgeordneter, wie die anderen scheinheiligen Demagogen und Korrumpenden, die den anderen anklagen – wobei sie ihn natürlich verklagen schon dürfen. Außerdem ist dieser Aufschrei, der nach rechts- bzw. linksaußen-lastigen Wahlen immer durch Medien und Institutionspolitik geht, die selbe Scheiße.
Die tun immer so als wären ihre Kollegen schon offensichtlich verurteilte Straftäter. Das ist kein guter Stil, solange die Partei rechtlich noch als demokratische Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gilt.

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