Eigentum

7.8. 15:23 Babenhausen Zeit, mal über Eigentum zu sprechen. Oder über Besitz? Ich würde sagen, ich mische es erstmal und unterscheide diese juristischen Spitzfindigkeiten, wenn es notwendig wird, west. Es geht um Aneignen, Ausleihen, Mitnutzen.
Ist es unter irgendwelchen Voraussetzungen richtig/möglich/vertretbar, fremdes Eigentum zu benutzen – ohne Wissen des Eigentümers? Kann man in gewissen Situationen davon ausgehen, dass man die stillschweigende Zustimmung des Eigentümers hat, ein Gebrauchsgut zu benutzenund zu welchen Konditionen kann man das tun; und wie sieht es mit Konsumgütern aus?
17:40 Ich möchte gleich diesen Fall ausschließen, dass durch Beschriftung, Pictogramm, Absprache oder ähnliches bereits klar ist, wie die Benützung, und ob sie sein darf, zu sein hat.
Nehmen wir an, an einem abgesperrten Fahrrad sei eine Fahrradpumpe angebracht. So könnte man soch an

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